Brandschutzbeauftragter extern

In Deutschland ist für bestimmte Unternehmens- und Gebäudearten ein Brandschutzbeauftragter (BSB) zu bestellen. Dies kann intern durch einen Ihrer Mitarbeiter oder extern durch einen Dienstleister wie z.B. uns erfolgen.

Hier ein paar Beispiele, in welchen Brandschutzbeauftragte notwendig sind:

  • Verkaufstätten ab 2000m² lt. VkVO
  • Industriebauten ab 5000m² lt. IndBauRL
  • Krankenhäuser und Pflegeheime lt. KhBauVo
  • Hochhäuser lt. HochhVO
  • Forderung durch die Baubehörde als Auflage

Wir stellen Ihnen den Brandschutzbeauftragten extern und beraten Sie gerne in Punkte wie z.B. Einhaltung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Erstellung der Dokumentationen und Brandversicherungsfragen. Wir führen Betriebsbegehungen durch, begleiten Sie bei Betriebsbegehungen durch Prüfer, erstellen Ihnen die nötigen Unterlagen (Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Laufkarten) und führen die Personalschulungen durch.

Wir kommen auch gerne in Ihren Betrieb, selbst wenn kein Brandschutzbeauftragter gefordert ist und prüfen den Brandschutz auf Schwachstellen.


Wir würden uns freuen, wenn Ihnen unser Angebot zusagt und wir Sie als Kunden begrüßen dürfen.

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